Astrid Schramm: CDU, SPD und Grüne wollen kleinere Parteien von den Wahlen fernhalten – Pannen, Fehler und unnötige Hürden vor der Wahl zur Regionalversammlung Saarbrücken
,Das Bündnis Sahra Wagenknecht im Saarland wirft CDU, SPD und Grünen vor, mit hohen Hürden, kurzen Fristen und mangelhafter Organisation und Vorbereitung kleinere Parteien regelrecht von der Wahl abzuhalten. Anlass ist die Neuwahl der Regionalversammlung Saarbrücken, bei der alle Parteien, die vor 2024 weder in der Regionalversammlung noch im Landtag oder Bundestag vertreten waren, 135 Unterstützer-Unterschriften sammeln mussten, und dafür gerade einmal einen Monat Zeit hatten. Die Freien Wähler und die Wählergruppe „Saarland für Alle“ traten aufgrund dieser Frist und dem enormen Aufwand nicht mehr zur Wahl an.
„Es ist völlig unverständlich, dass demokratische Parteien in einer Demokratie überhaupt erst Unterschriften sammeln müssen, und dies nur in den am Wohnort befindlichen Rathäusern, bevor der Souverän, also der Wähler, entscheiden darf, ob er ihnen ihre Stimme gibt oder nicht“, erklärt die Landesvorsitzende Astrid Schramm. „Dass diese Unterschriften dann auch noch in nur einem Monat gesammelt werden mussten, ist eine unnötige Schikane – von denjenigen beschlossen, die durch diese Regelung keinerlei Nachteile haben. Es ist unverständlich, wieso einerseits nach einem eindeutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts die Fünf-Prozent-Hürde bei Kommunalwahlen abgeschafft wurde, andererseits das Prinzip der freien Konkurrenz, den das Gericht forderte, durch neue Hürden zum Wahlantritt wieder untergraben wird.“ (Leitsatz des Bundesverfassungsgerichts zum Urteil des Zweiten Senats vom 13. Februar 2008: „Beruht die Demokratie auf der freien Konkurrenz von Meinungen und Interessen, so müssen die Parteien und Gruppen, die sich die unterschiedlichen Meinungen zu eigen machen, unter den gleichen Bedingungen, mit den gleichen Chancen am politischen Wettbewerb teilnehmen können. Das Recht auf Chancengleichheit der Parteien versteht sich deshalb als Bestandteil der demokratischen Grundordnung von selbst… Wenn die öffentliche Gewalt in den Parteienwettbewerb in einer Weise eingreift, die die Chancen der politischen Parteien verändern kann, sind ihrem Ermessen daher besonders enge Grenzen gezogen. Eine strenge Prüfung ist insoweit auch deshalb erforderlich, weil mit Regelungen, die die Bedingungen der politischen Konkurrenz berühren, die jeweilige parlamentarische Mehrheit gewissermaßen in eigener Sache tätig wird.“ https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2008/02/ks20080213_2bvk000107.html)
Es sei auch unverständlich, wieso im Zeitalter der Digitalisierung die Unterstützungsunterschriften nur persönlich in den Wahlbüros der Städte und Gemeinden zu den amtlichen Öffnungszeiten geleistet werden konnten und nicht etwa online. Die Parteien hätten bei der Sammlung der Unterschriften in dem unnötig kurzen Zeitraum auch mit anderen Problemen zu kämpfen gehabt. „Uns wurde berichtet, dass Menschen, die unterschreiben wollten, aus den Rathäusern und Ämtern wieder fortgeschickt wurden, oder dass der Weg zu dem Büro, in dem unterschrieben werden konnte, nicht ausgeschildert war“, so Schramm weiter. „Es soll sogar vorgekommen sein, dass Bürgern das Unterschriftsblatt mitgegeben worden ist, zusammen mit der Fehl-Information, sie hätten bis zum 30. August – dem Tag der Neuwahl – Zeit, zu unterschreiben. Fehler können passieren, aber hier ist eine auffällige Häufung von Fehlern, Falschauskünften und Pannen zusammen mit unnötigen Hürden, die eine Wahl zur Farce macht. Ausgerechnet diejenigen, die sich gern als einzige Bewahrer der Demokratie aufspielen, SPD, Grüne und CDU, hebeln die Demokratie immer mehr aus. Wir sind stolz, dennoch in kurzer Zeit mehr als die notwendigen Unterschriften gesammelt zu haben, und danken allen, die uns unterstützt haben. Die Neuwahl des Saarbrücker Stadtrats muss fairer verlaufen. Wir werden uns in den Parlamenten dafür einsetzen, dass alle Parteien die gleichen Chancen und alle Bürger eine echte Auswahl haben.“